Alles über Drohnen
ICH HABE EINE DROHNE GEKAUFT, WAS NUN?
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Obligatorische Registrierung und Schulung
1. Schritt
Wenn die Drohne über eine eingebaute Kamera verfügt (unabhängig von ihrem Gewicht), muss der Betreiber eine Online-Schulung absolvieren und die Prüfung auf der Website der Zivilluftfahrtagentur der Republik Slowenien (CAA) ablegen.
Falls die Drohne von mehreren Familienmitgliedern genutzt wird, reicht es aus, wenn ein Familienmitglied die Prüfung ablegt und als Betreiber registriert ist.
Wo kann ich die Prüfung ablegen?
Der Link zur Online-Prüfung und Schulung ist auf der Website der Zivilluftfahrtagentur verfügbar: https://www.caa.si/registracija-in-usposabljanje-a1a3.html
Für den Zugang zur Prüfung benötigen Sie ein qualifiziertes digitales Zertifikat, einen gültigen Personalausweis oder eine andere Form der digitalen Identifikation (gemäß den Anweisungen auf der Website).
Die Registrierung und das Ablegen der Prüfung sind eine kostenpflichtige Dienstleistung in Höhe von 40 Euro; die Registrierung ist 30 Monate gültig und gilt im gesamten Gebiet der Europäischen Union.
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Ablegen der Prüfung
2. Schritt
Wenn eine Drohne über eine eingebaute Kamera verfügt (unabhängig von ihrer Masse), muss der Betreiber eine Online-Schulung absolvieren und die Prüfung auf der Website der zuständigen Zivilluftfahrtbehörde der Republik Österreich (CAA) ablegen.
Wird die Drohne von mehreren Familienmitgliedern genutzt, reicht es aus, wenn ein als Betreiber registriertes Familienmitglied die Prüfung ablegt.
Wo kann ich die Prüfung ablegen?
Der Link zur Online-Prüfung und Schulung ist auf der entsprechenden Website verfügbar.
Für den Zugang zur Prüfung benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder eine andere Form der digitalen Identifikation (gemäß den Anweisungen auf der Website).
Die Registrierung ist eine kostenpflichtige Dienstleistung und gilt im gesamten Gebiet der Europäischen Union.
Überprüfen Sie das Fluggebiet
3. Schritt
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Überprüfen Sie vor jedem Flug, wo Sie mit der Drohne fliegen dürfen. Der Betrieb von Drohnen ist nicht in allen Gebieten erlaubt, daher wird empfohlen, vor dem Start die geltenden Luftraumbeschränkungen zu prüfen.
Wenn die Drohne über eine eingebaute Kamera verfügt (unabhängig von ihrem Gewicht), muss sich der Betreiber auf der Website der Zivilluftfahrtagentur der Republik Slowenien (CAA) registrieren.
Wird die Drohne von mehreren Familienmitgliedern genutzt, ist die Registrierung eines Familienmitglieds ausreichend.
Wo kann ich mich registrieren?
Der Link zur Registrierung ist auf der Website der Zivilluftfahrtagentur verfügbar: https://www.caa.si/registracija-in-usposabljanje-a1a3.html – die Registrierung erfolgt für ein Familienmitglied als Betreiber.
Für die Registrierung benötigen Sie ein qualifiziertes digitales Zertifikat, einen gültigen Personalausweis oder eine andere Form der digitalen Identifikation (gemäß den Anweisungen auf der Website).
Die Registrierung ist eine kostenpflichtige Dienstleistung in Höhe von 40 Euro und ist für einen Zeitraum von 30 Monaten im gesamten Gebiet der Europäischen Union gültig.
Vaša pot z dronom se začne tukaj
V spodnjih videoposnetkih so prikazani vsi koraki – od trenutka, ko prejmete svoj novi dron, do ustvarjanja uporabniškega računa DJI, prvega zagona drona ter priprave in izvedbe vašega prvega poleta.
Offene Kategorie
Zur Offenen Kategorie gehören Drohnen, deren maximal zulässige Startmasse 25 Kilogramm nicht überschreitet.
In dieser Kategorie muss der Pilot die Drohne in sicherem Abstand zu Menschen und anderen Drohnen betreiben, wobei die Drohne jederzeit im Sichtfeld des Piloten bleiben muss – außer in Fällen, in denen der Pilot Hilfsmittel zur Flugüberwachung verwendet oder ihm bei der Steuerung ein Beobachter hilft.
Die maximal zulässige Flughöhe beträgt 120 Meter über dem nächstgelegenen Punkt der Erdoberfläche, außer wenn die Drohne in unmittelbarer Nähe eines Hindernisses fliegt.
Die Drohne darf weder gefährliche Stoffe transportieren noch Material abwerfen.
Die Registrierung und der Erwerb der erforderlichen Nachweise für Tätigkeiten in der Offenen Kategorie sind schnell und einfach, daher ist diese Kategorie auch für Freizeitnutzer zugänglich.
Spezielle Kategorie
Zur Speziellen Kategorie gehören alle Flüge mit Drohnen, die die Beschränkungen der Offenen Kategorie überschreiten.
Gewerbliche Nutzer, die Drohnen in ihrer täglichen Arbeit einsetzen, stoßen häufig an die Grenzen der Offenen Kategorie, da zahlreiche Einsätze in diesem Rahmen nicht durchgeführt werden können. Am häufigsten handelt es sich um Einschränkungen im Zusammenhang mit Flügen über besiedelte Gebiete, den vorgeschriebenen Sicherheitsabständen zu Personen, der Pflicht zur ständigen visuellen Sichtverbindung zur Drohne oder Flügen in Gebieten, in denen Operationen der Offenen Kategorie untersagt sind.
In der Speziellen Kategorie ist es bei entsprechender Schulung des Personals und der Durchführung genehmigter Betriebsverfahren möglich, nahezu alle Aufgaben auszuführen, die in der Offenen Kategorie ansonsten verboten sind.
Vodnik za odprto kategorijo
V spodnjih videoposnetkih si lahko ogledate podrobna navodila za letenje v odprti kategoriji. Izvedeli boste, kaj potrebujete pred začetkom letenja, katere omejitve in pravila veljajo za drone z maso do 250 g, kaj pomenijo zaščitena območja, razlago kategorij A2 in A3, ali potrebujete oddaljeno identifikacijo, ter številne druge pomembne informacije.
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FAQ
Für alle Drohnen mit einer Masse über 250 g sowie für Drohnen bis 250 g, die über eine eingebaute Kamera verfügen, ist die Registrierung des Betreibers verpflichtend. Der Betreiber ist die Person oder das Unternehmen, das für den Betrieb der Drohne verantwortlich ist.
Für Drohnen mit einer Masse bis 250 g benötigen Sie keine Prüfung, müssen jedoch auch mit ihnen die Flugregeln einhalten. Für Drohnen mit einer Masse über 250 g ist die Prüfung verpflichtend.
Drohnen dürfen selbstständig von Personen gesteuert werden, die mindestens 16 Jahre alt sind. Jüngere Personen dürfen eine Drohne unter Aufsicht einer Person steuern, die die Voraussetzungen für das selbstständige Steuern einer Drohne erfüllt.
Für alle Drohnen mit einer Masse bis 250 g, die über eine eingebaute Kamera verfügen (auch DJI MINI), ist die Registrierung des Betreibers verpflichtend.
Eine Prüfung für den Fernpiloten ist nicht erforderlich, Sie müssen jedoch alle Flugregeln der Unterkategorie A1 bis 250 g in der Offenen Kategorie einhalten. Insbesondere müssen Sie die Einschränkungen der geografischen Gebiete beachten.
Kategorien von Drohnenoperationen unterscheiden sich je nach Risiko, das eine Operation mit sich bringt. Die Offene Kategorie ist hauptsächlich für Freizeitnutzer vorgesehen. Aufgrund des geringen Risikos sind die Zugangsvoraussetzungen (Registrierung + Prüfung) sehr einfach. Die Spezielle Kategorie ist für gewerbliche Nutzer bestimmt, die Operationen mit einem höheren Risikoniveau durchführen. Sie erfordert eine höhere Qualifikation des Fernpiloten, Drohnen mit vorgeschriebenen technischen Eigenschaften sowie klar definierte Betriebsverfahren.
Für den Betrieb einer Drohne in der Offenen Kategorie ist die Registrierung des Betreibers verpflichtend.
– Wenn Sie eine Drohne mit einem Gewicht von mehr als 250 g verwenden, ist eine Pilotenprüfung verpflichtend.
– Fliegen innerhalb der Sichtweite des Fernpiloten ist verpflichtend.
– Flüge sind bis zu einer maximalen Höhe von 120 m über Grund erlaubt.
– Das maximale Abfluggewicht der Drohne ist auf 25 kg begrenzt.
– Die geografischen Gebietsbeschränkungen sind zu beachten.
– Je nach Gewicht und C-Kennzeichnung der Drohne gelten zusätzliche Einschränkungen einer der Unterkategorien (A1, A2, A3).
Eine Haftpflichtversicherung für Drohnen mit einer Masse bis zu 20 kg ist nicht verpflichtend, wird jedoch empfohlen.